ein entsprechnedes Alter ( für Freizeiten im Ausland mind. 18 Jahre) und die Bereitschaft sich auf die anstehenden Aufgaben entsprechend Vorzubereiten (Planungstreffen). Ausserdem ist ein Führungszeugnis nach § 72a erforderlich. Dafür bieten wir eine gute Zusammenarbeit in einem erfahren Team, viel Spass und eine sinnvolle Aufgabe sowie ein tolles Gemeinschaftserlebniss mit Kindern und Jugendlichen. Eine kleine Aufwandentschädigung gibt es in der Regel auch.
Bei Interesse bitte bei der Jugendzentrale melden.